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Info Baubewilligung

Die Anforderungen des AfU an Ihr Bauvorhaben (Unterlagen, Bewilligungen, Konzessionen etc.) können Sie bequem anhand einer Checkliste feststellen.

Boden
  • Verwendung oder Entsorgung von überschüssigem Erdmaterial 
  • Standorte, welche im Verdachtsflächenplan oder im Kataster der durch Abfälle belasteten Standorte (Altlasten-Kataster) verzeichnet sind
Abfälle
  • Entsorgung von Bauabfällen 
  • Lagerung und Verarbeitung von Abfällen
Wasser
  • Bauvorhaben in Grundwasserschutzzonen 
  • Erdsondenbohrungen zur Wärmegewinnung 
  • Liegenschaftsentwässerung
  • Baulicher Gewässerschutz in der Landwirtschaft 
  • Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöltanks)
Luft
  • Luftfremdstoffe aus Feuerungen und industriellen Prozessen 
  • Gerüche aus Tierhaltung (Jauchegruben, Ställe, Silos)
Störfallvorsorge
  • Lagerung und Verarbeitung von Stoffen, Erzeugnissen oder Sonderabfällen, welche zu einer schweren Schädigung von Bevölkerung und Umwelt führen können und bei welcher gewisse Mengenschwellen überschritten werden

Für die Bewilligung von Bauvorhaben innerhalb der gesetzlichen Bauzonen ist die jeweilige Gemeinde zuständig.

Liegt das Bauvorhaben ausserhalb der gesetzlichen Bauzonen, wird die Bewilligung durch den Kanton erteilt. Das entsprechende Baubewilligungverfahren wird geleitet durch das
Amt für Raumplanung