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Lagerung wassergefährdender Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind Stoffe, die nachteilige Veränderungen des Wassers verursachen können, sowohl physikalische als auch chemische oder biologische Veränderungen. Dazu gehören Stoffe wie Benzin, Heizöl, Motorenöl, Hydrauliköl, flüssige Düngemittel, Chemikalien aller Art, Pflanzenbehandlungsmittel, Holzbehandlungsmittel, Farben, Lacke, Lösungsmittel, Reinigungsmittel, Prozessabwässer etc. Anlagen, in denen mit solchen Stoffen gearbeitet wird, sind fachgerecht zu erstellen und zu betreiben. Informationen erhalten Sie auch über die Webseite der KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz), Arbeitsgruppe "Tank Schweiz": www.tankportal.ch.

Für den Bezug von Brenn- und Treibstoffen (z.B. Heizöl, Dieselöl, Benzin usw.) ist es im Kanton Thurgau nötig, ein Tankdokument zu besitzen. Befüllungen dürfen nur bei korrekt nachgeführten Tankdokumenten erfolgen.

Beim Umgang mit diesen Stoffen ist besondere Vorsicht geboten. Ein Leitfaden ist von der Praxis für die Praxis entwickelt worden. Er hilft, bei Lagerung und Umschlag solcher Stoffe keine Vorschrift zu vergessen. 

Diese Stoffe werden in zwei Gefährdungsklassen eingeteilt:

Wer solche Stoffe in grösseren Mengen umschlägt, lagert, benutzt, entsorgt oder transportiert, untersteht einer Bewilligungs-, resp. Meldepflicht.

Standorte solcher Tätigkeiten werden ab einer Menge von 450 Litern in einem kantonalen Kataster registriert. Dieser Kataster ermöglicht es, in Ausnahmesituationen wie Hochwasser, schnell und effizient einzugreifen um grösseren Schaden an Gebäuden und Umwelt zu verhindern. Der Inhaber von solchen Standorten muss Schutzmassnahmen treffen, die abhängig sind von der Art der Stoffe, der Menge, und der Tätigkeit.

Als Lageranlagen gelten: