Das Tankdokument
Inhaber von Tankanlagen im Kanton Thurgau müssen für jede Anlage ein Tankdokument führen, in dem Tankkontrollen, Befüllungen, Sanierungen etc. eingetragen werden müssen. Das Tankdokument kann beim Amt für Umwelt (AfU) bezogen werden.
Für die verschiedenen Anlagentypen sind verschieden farbige Tankdokumente erstellt worden:
- ein grünes Dokument für:
nicht kontrollpflichtige Tankanlagen (Kleintanks mit 100% Auffangwannen) - ein blaues Dokument für:
kontrollpflichtige Tankanlagen über 2'000 l (mittelgrosse Tanks mit Füllleitung und Abfüllsicherung) - ein gelbes Dokument für:
kontrollpflichtige Tankanlagen über 2'000 l mit Überwachungsgerät (in der Regel erdverlegte Tankanlagen)
Tankfirmen dürfen Tankanlagen nur befüllen, wenn die Tankdokumente korrekt nachgeführt sind, die notwendigen Tankkontrollen durchgeführt wurden und die Anlagen keine Mängel aufweisen.
Jede Tankanlage muss dem Stand der Technik entsprechen. Werden die Anpassungs- und Wartungsarbeiten nicht durchgeführt oder wird die Anlage ausser Betrieb gesetzt, muss sie durch eine Fachfirma entleert und gereinigt werden. Nach der Ausserbetriebsetzung darf keine wassergefährdende Flüssigkeit mehr nachgefüllt werden und das Tankdokument muss an das AfU zurückgesandt werden.
Im Hochwasserjahr 1999 konnten nur auf Grund des nachgeführten Tankkatasters grössere Schwierigkeiten bei Lageranlagen in See- und Flussnähe vermieden werden. Dieser Umstand hat sowohl Schäden vermieden als auch viel Geld gespart. Generell sind dank der guten Kontrolle Unfälle mit Öl in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Deshalb behält der Kanton Thurgau die Melde- bzw. Bewilligungspflicht solcher Anlagen aufrecht.
- Für meldepflichtige Anlagen stellt das AfU eine gebührenpflichtige Bestätigung mit grünem Tankdokument aus. Die Bestätigung mit dem Tankdokument sendet das AfU an das zuständige Gemeindefeuerschutzamt. Die Gemeinde erteilt die Feuerschutzbewilligung und sendet diese zusammen mit den Unterlagen des AfU dem Gesuchsteller.
- bewilligungspflichtige Anlagen wird eine kostenpflichtige Bewilligung ausgestellt.
Bewilligungspflichtige Anlagen müssen vor der Inbetriebnahme vom AfU abgenommen werden. Das Tankdokument wird in diesem Falle erst bei der Abnahme ausgehändigt: ein blaues Tankdokument für kontrollpflichtige Tankanlagen oder ein gelbes Tankdokument für kontrollpflichtige Tankanlagen mit Überwachungsgerät













