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Emissionen

Das Amt für Umwelt kontrolliert alle Anlagen im Kanton TG bezüglich der Einhaltung der Luftreinhalte-Verordnung (LRV): Feststoff-Feuerungen (Holz) über 70 kW, Restholzfeuerungen, Altholzfeuerungen, Abfallverbrennungsanlagen, Öl- und Gasfeuerungen über 350 kW, Prozessfeuerungen und zahlreiche andere Anlagen.


Es sind ca. 3200 Anlagen und Prozesse registriert:

Neue Anlagen werden im Rahmen des Baugesuchsverfahrens oder anderer Bewilligungsverfahren geprüft und die Emissionsbegrenzungen in diesen Verfahren angeordnet. Für industrielle und gewerbliche Anlagen sind dazu in der Regel die Emissionen in einer Emissionserklärung anzugeben. In einfachen Fällen genügt eine Anlagen- und Maschinenliste.

Formulare und Checklisten finden Sie hier.