Ziele
Ziel der Gewässerschutzgesetzgebung ist nicht nur, eine gute Wasserqualität in unseren Gewässern zu sichern, sondern auch die Gewässer in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten, zu schützen und wo nötig wieder herzustellen.
Unsere Gewässer erfüllen die unterschiedlichsten Funktionen:
- Sie nehmen das gereinigte Abwasser auf. Erst durch die dem Gewässer eigene Selbstreinigungskraft wird das eingeleitete Wasser bis zur natürlichen Zusammensetzung gereinigt.
- Sie speisen unsere Grundwasservorkommen und spielen somit eine wichtige Rolle für unsere Trinkwasserversorgung.
- Sie sind Lebensraum. Unzählige Tier- und Pflanzenarten leben in Gewässern oder von ihnen abhängig in ihrer nächsten Umgebung. Gewässer verbinden gleichartige Lebensräume und leisten so einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt.
- Gewässer sind Transportwege. In und dank ihnen verbreiten sich Arten und auf ihnen transportiert der Mensch seine Güter.
- Gewässer sind Erholungs- und Freizeitraum.
- Gewässer leiten Hochwasser ab. Wo genügend Raum zur Verfügung steht, verlangsamen sie die Fliessgeschwindigkeit und halten Geschwemmsel zurück. Damit reduziert sich das Zerstörungspotential eines Hochwassers wesentlich.
Der Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung ist Aufgabe des Amtes für Umwelt. Das Amt überwacht das Gewässernetz mit regelmässigen Qualitätsmessungen und berät Gemeinden, Private und die Wirtschaft bei Problemen. Bei Gewässerverschmutzungen rücken die Mitarbeiter des amtsinternen Laboratoriums aus, nehmen Proben, werten sie aus und treffen Massnahmen wo nötig. Eingriffe in den Gewässerhaushalt, wie Bootsstege, Schlipf, Uferverbauungen, Hafenanlagen, bedürfen einer Konzession.













