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Ziele

Ziel der Gewässerschutzgesetzgebung ist nicht nur, eine gute Wasserqualität in unseren Gewässern zu sichern, sondern auch die Gewässer in ihrer Strukturvielfalt zu erhalten, zu schützen und wo nötig wieder herzustellen.

Unsere Gewässer erfüllen die unterschiedlichsten Funktionen:

Der Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung ist Aufgabe des Amtes für Umwelt. Das Amt überwacht das Gewässernetz mit regelmässigen Qualitätsmessungen und berät Gemeinden, Private und die Wirtschaft bei Problemen. Bei Gewässerverschmutzungen rücken die Mitarbeiter des amtsinternen Laboratoriums aus, nehmen Proben, werten sie aus und treffen Massnahmen wo nötig. Eingriffe in den Gewässerhaushalt, wie Bootsstege, Schlipf, Uferverbauungen, Hafenanlagen, bedürfen einer Konzession.

Zuständigkeiten/Kontakt