Boden und Bodenschutz
Die Böden auf denen wir stehen, produzieren und bauen, sind ein endliches Gut. Die meisten Böden im Thurgau sind in den rund 10‘000 -15‘000 Jahren seit der letzten Eiszeit entstanden. Der Bodenschutz bezweckt, dieses Gut zu erhalten und nachhaltig zu bewirtschaften.
Unter Boden versteht das Umweltschutzgesetz dabei im Gegensatz zu wissenschaftlichen Definitionen lediglich die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können bezeichnet (Art. 7 Abs. 4bis). Wie die folgende Grafik zeigt, umfasst diese Definition nur den Oberboden (Humus), den Unterboden (Mutterboden, Stockerde, Roterde) sowie die oberste, angewitterte Schicht des Muttergesteins, d.h. in der Regel die obersten 60 bis 120 cm.

Beim Bodenschutz wird unterschieden zwischen:
- dem Schutz des Bodens vor Versiegelung (quantitativer Bodenschutz)
- dem Schutz des unversiegelten Bodens vor Veränderungen seiner natürlichen Beschaffenheit (qualitativer Bodenschutz)
- dem indirekten Schutz des Bodens im Rahmen des Gewässerschutzes sowie der Land- und Forstwirtschaft.
Der quantitative Bodenschutz bezweckt den haushälterischen Umgang mit dem Boden im Sinne einer zweckmässigen und geordneten Besiedelung. Er ist primär Sache der Raumplanung und wird im Thurgau vom Amt für Raumplanung wahrgenommen.
Vorgaben zum qualitativen Bodenschutz finden sich primär im Umweltschutzgesetz (USG) und in der zugehörigen Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo). Im Thurgau ist das Amt für Umwelt für den Vollzug dieser bundesrechtlichen Grundlagen zuständig. Die momentanen Kernthemen sind dabei bauliche Eingriffe aller Art, chemische Bodenbelastungen, Materialabbau und Rekultivierungen, landwirtschaftliche Terrainveränderungen sowie Veranstaltungen, die auf "der grünen Wiese" stattfinden.













